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  1. Herstellung von Fundamenten nach unseren Vorgaben. Maßtolleranzen von mehr als 1 cm sind nicht zulässig. Fundamentpläne können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die Aufstellfläche muss für Schwerlastfahrzeuge frei befahrbar sein. Ausreichend viel Stellplatz zur Zwischenlagerung einzelner Module ist grundsätzlich erforderlich.
  3. Bereitstellung eines Hebezeuges zur Ent- bzw. Beladung, sofern nicht im Auftrag enthalten.
  4. Die Ver- und Entsorgungsleitungen sämtlicher erforderlicher Medien sind vor Montagebeginn, nach den jeweils technischen Richtlinien, herzustellen und nach Montageende bauseitig anzuschließen um eine Funktionsprüfung zu gewährleisten.
  5. Instandhaltung und Wartung von Einbauteilen wie Gasheizern, Klimageräten, Zentralheizungen usw.
  6. Rechtzeitige Entsorgung des Inhaltes von Fäkalientanks während der gesamten Mietzeit, sowie unmittelbar vor der Rücklieferung.
  7. Für die Dauer der Montage ist grundsätzlich ein Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.
  8. Für den Tag der Anlieferung und der Abholung ist grundsätzlich ein Ansprechpartner einschl. Mobil Nr. zu benennen.
  9. Die Abnahme der gelieferten Module hat unmittelbar nach Montageende zu erfolgen. Evtl. Mängel, die zu einem späteren Zeitpunkt angezeigt werden, können nicht anerkannt werden. Das Objekt wird in einem besenreinen Zustand übergeben.
  10. Sämtliche erforderlichen Anträge (Gas, Strom, Wasser usw.) und behördliche Genehmigungen. 

Unterlagen für Bauanträge

Standsicherheitsnachweis, Zeichnung, Wärmeschutznachweis usw. die einem werkseitigen Standard entsprechen, können nach Vorlage des schriftlichen Auftrages, auf Wunsch, zur Verfügung gestellt werden. Unterlagen für Sonderbauten, objektbezogener Standsicherheitsnachweis und sonstige, gem. Baubehörde erforderlichen, Unterlagen können kostenpflichtig erstellt werden.

Werden durch die jeweilige Baubehörde bautechnische Auflagen wie z.B. Brandschutz, zusätzliche Fluchtwege usw. auf Grund von regionalen Sondervorschriften gefordert, die den in Auftrag gegebenen Lieferumfang verändern, sind diese Kosten gesondert zu vergüten.